ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der the brand. Boutique GmbH, im Folgenden kurz the brand. Boutique GmbH genannt.

 

Geltung 

Vertragsgrundlagen. 

the brand. Boutique GmbH schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von the brand. Boutique GmbH erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelleUnterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen the brand. Boutique GmbH und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen the brand. Boutique GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

Zukünftige Änderungen. 

Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von the brand. Boutique GmbH werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

 

Zusatzvereinbarungen.

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

 

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. 

Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von the brand. Boutique GmbH nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von the brand. Boutique GmbH in das Angebot integriert oder von the brand. Boutique GmbH zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden. Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von the brand. Boutique GmbH nur dann wirksam, wenn diese von the brand. Boutique GmbH mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht the brand. Boutique GmbH der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch the brand. Boutique GmbH bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B.„Es gelten unsere AGB.“).

 

Vorgehen bei Widersprüchen. 

Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von the brand. Boutique GmbH gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab. Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von the brand. Boutique GmbH und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von the brand. Boutique GmbH vor.

 

Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern. 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Vertragsabschluss.

Angebot durch the brand. Boutique GmbH. Angebote von the brand. Boutique GmbH an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

 

Angebot durch den Auftraggeber. 

Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von the brand. Boutique GmbH, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei the brand. Boutique GmbH gebunden.

 

Annahme durch the brand. Boutique GmbH. 

Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch the brand. Boutique GmbH zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass the brand. Boutique GmbH z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass the brand. Boutique GmbH den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

 

Zugang.

Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen ,welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

 

Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern.

Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von the brand. Boutique GmbH werden abbedungen.

 

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort bei Unternehmern. 

Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von the brand. Boutique GmbH.

 

Leistungsumfang.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von the brand. Boutique GmbH. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

 

Agiles Projektmanagement.

Im Fall derAuftragsausführung in agiler Form werden, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, die Methode der agilen Zusammenarbeit sowie jedenfalls die zu erbringenden Detailleistungen im Rahmen der Projektdurchführung einvernehmlich festgelegt.

 

Fachgerechte Leistung. 

Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet the brand. Boutique GmbH eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat the brand. Boutique GmbH bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

 

Austauschbare Leistungen bei Unternehmern. 

Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist the brand. Boutique GmbH bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

 

Fremdleistungen.

the brand. Boutique GmbH ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

 

Vereinbarte Fremdleistungen.

Wenn die Leistungen von the brand. Boutique GmbH vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von the brand. Boutique GmbH ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.

 

Teilbare Leistungen. 

Bei teilbaren Leistungen ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

 

Termine und Fristen. 

Von the brand. Boutique GmbH angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.

 

Vertragslaufzeit. 

Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Ansonsten endet das Vertragsverhältnis nach vollständiger Leistungserbringung durch the brand. Boutique GmbH.

 

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. 

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für the brand. Boutique GmbH unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei the brand. Boutique GmbH oder den Auftragnehmern von the brand. Boutique GmbH – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat the brand. Boutique GmbH den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 

Der Auftraggeber hat the brand. Boutique GmbH unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch the brand. Boutique GmbH erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch the brand. Boutique GmbH bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den the brand. Boutique GmbH dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern the brand. Boutique GmbH aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist the brand. Boutique GmbH unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird the brand. Boutique GmbH von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber the brand. Boutique GmbH zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

 

Umfang der Prüfpflichten von the brand. Boutique

GmbH. the brand. Boutique GmbH hat die Leistungen so auszuführen, dass die von the brand. Boutique GmbH erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). the brand. Boutique GmbH trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch the brand. Boutique GmbH erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

 

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. 

Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von the brand. Boutique GmbH rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

 

Rechte an den Leistungen. 

Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen the brand. Boutique GmbH bzw. den Lizenzgebern von the brand. Boutique GmbH zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit the brand. Boutique GmbH vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von the brand. Boutique GmbH oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von the brand. Boutique GmbH sind, einzuhalten.

 

Recht auf das Endprodukt. 

Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat the brand. Boutique GmbH auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

 

Referenz. 

the brand. Boutique GmbH ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von the brand. Boutique GmbH für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf the brand. Boutique GmbH und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von the brand. Boutique GmbH Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

 

Besondere Leistungsarten

Inhalte wie z.B. Texte, Fotos & Grafiken. Soweit die Leistungen von the brand. Boutique GmbH die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, werden 3 Feedback-Schleifen mit dem Auftraggeber vereinbart. Sobald von the brand. Boutique GmbH ein Entwurf eines Inhalts mit Texten, Fotos oder Grafiken erstellt wurde, wird dieser Entwurf an den Auftraggeber weitergeleitet und hat dieser danach eine Frist von 14 Tagen, um the brand. Boutique GmbH ein Feedback bzw. Änderungswünsche zu diesem Entwurf zu geben. Dieser Vorgang kann bis zu drei Mal durchgeführt werden. Sollte nach diesen 3 Feedbackschleifen der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

 

Entgelt.

Preise. 

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. – stelle von the brand. Boutique GmbH bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

 

Abrechnung nach Pauschale.

Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

 

Stundenpool.

Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von the brand. Boutique GmbH für den Auftraggeber im jeweiligen

 

Zeitraum.

Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde. Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat the brand. Boutique GmbH dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.

 

Zusatzleistungen. 

Alle Leistungen von the brand. Boutique GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

 

Abrechnungsmodus.

Wird mit dem Auftraggeber eine Vorauszahlung vereinbart, hat dieser bei der Auftragserteilung sämtliche Zahlungen in Höhe von 100% zu leisten. Wir mit dem Auftraggeber eine Anzahlung vereinbart, hat dieser bei der Auftragserteilung eine Teilzahlung in Höhe von 50% zu leisten. Die restlichen 50% sind nach Leistungserbringung vom Auftraggeber zu bezahlen. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung hat der Auftraggeber bei der Auftragserteilung die erste Rate in Höhe von einem Drittel zu leisten. Die zweite Rate ist innerhalb von einem Monat und die Dritte Rate innerhalb von zwei Monaten ab Auftragserteilung vom Auftraggeber zu leisten.

 

Teilleistungen. 

Darüber hinaus ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.

 

Kostenvorschuss. 

Zudem ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

 

Preisanpassung. 

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres.

Auch sonst ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von the brand. Boutique GmbH beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von the brand. Boutique GmbH nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des

 

Entgelts.

Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von the brand. Boutique GmbH ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt the brand. Boutique GmbH trotzdem das vereinbarte Honorar. the brand. Boutique GmbH muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn the brand. Boutique GmbH aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

 

Zahlung.

Fälligkeit Die Rechnungen von the brand. Boutique GmbH sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei Projekten mit 100%iger Vorauszahlung erfolgt die Leistungserbringung grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Wird mit dem Auftraggeber eine Anzahlung vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung nach einer Anzahlung von 50%. Die restlichen 50% werden nach der Leistungserbringung fällig. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Auftraggeber werden 3 Raten vereinbart. Die Leistungserbringung erfolgt nach Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate ist nach einem Monat und die dritte Rate nach zwei Monaten vom Auftraggeber zu bezahlen.

 

Zahlbarkeit. 

Die Rechnungen von the brand. Boutique GmbH sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

 

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. 

Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von the brand. Boutique GmbH mit der Auftragserteilung zu bezahlen. Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Sonstige Zahlungsarten.

Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von the brand. Boutique GmbH angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

 

Vereinbarte Fremdleistungen.

the brand. Boutique GmbH ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern the brand. Boutique GmbH den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

 

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. 

Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von the brand. Boutique GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von the brand. Boutique GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

 

Ratenzahlung. 

Soweit the brand. Boutique GmbH und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

 

Zahlungsverzug.

Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

 

Fortgesetzter Zahlungsverzug. 

Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist the brand. Boutique GmbH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist the brand. Boutique GmbH auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann the brand. Boutique GmbH selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

 

Haftung

Klassischer Werkvertrag.

Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet the brand. Boutique GmbH für die Zielerreichung.

 

Agiles Projektmanagement.

Im Fall von agilem Projektmanagement haftet the brand. Boutique GmbH nur dann für die Zielerreichung, wenn das Ziel vor Vertragsabschluss entsprechend klar definiert wurde. Ansonsten haftet the brand. Boutique GmbH nur für die auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten gemeinsam mit dem Auftraggeber ausdefinierten Detailleistungen.

 

Zukauf von Ressourcen.

Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. the brand. Boutique GmbH haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von the brand. Boutique GmbH eingreift oder undokumentierte oder für the brand. Boutique GmbH nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von the brand. Boutique GmbH, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

 

Rügeverpflichtung bei Unternehmern. 

Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch the brand. Boutique GmbH, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen. Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch the brand. Boutique GmbH erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen. Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretensder Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat the brand. Boutique GmbH alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

 

Gewährleistung. 

Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist. Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von the brand. Boutique GmbH zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

 

Aktualisierungspflicht.

Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

 

Schadenersatz und sonstige Ansprüche.

Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von the brand. Boutique GmbH beruhen. Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

 

Schutzwirkung zugunsten Dritter. 

Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von the brand. Boutique GmbH, nicht bei der Verfolgung der Interessen von the brand. Boutique GmbH tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von the brand. Boutique GmbH einbezogen.

Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von the brand. Boutique GmbH zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von the brand. Boutique GmbH ausgeschlossen. Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von the brand. Boutique GmbH ausgeschlossen.

 

Haftung bei kostenlosen Leistungen.

Soweit the brand. Boutique GmbH Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

 

Beweislast bei Unternehmern. 

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von the brand. Boutique GmbH ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

 

Nachfrist bei Unternehmern. 

Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser the brand. Boutique GmbH schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund. Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

 

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. 

Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und the brand. Boutique GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

 

Zwingendes Verbraucherrecht. 

Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von the brand. Boutique GmbH auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

 

Vertrags-ÖNORM. 

Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.

 

Gerichtsstand bei Unternehmern. 

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen the brand. Boutique GmbH und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. the brand. Boutique GmbH ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von the brand. Boutique GmbH und des Unternehmens berechtigt.